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Allgemeine Geschäftsbedingungen der crosscorpo GmbH

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung finden auf alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der crosscorpo GmbH (nachfolgend „crosscorpo“) Anwendung.
1.2. Mit seiner Bestellung erkennt der Vertragspartner die Geltung der jeweils aktuellen AGB von crosscorpo an. Dies gilt auch für etwaige Folgegeschäfte, es sei denn, der Vertragspartner ist Verbraucher. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Lieferungen oder Leistungen widersprochen.

2. Angebote, Preise und Annahme von Bestellungen

2.1. Alle Angebote von crosscorpo sind – insbesondere im Hinblick auf Menge, Preis und Lieferzeit – freibleibend.
2.2. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro inkl. Mehrwertsteuer sowie zzgl. Verpackungs- und Versandkosten .
2.3. Bei Bestellungen im Webshop gibt der Vertragspartner gegenüber crosscorpo am Ende des Bestellvorgangs ein verbindliches Kaufangebot ab durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen “.
2.4. Bestellungen des Vertragspartners gelten erst dann als angenommen, wenn crosscorpo diese schriftlich bestätigt hat. Als Auftragsbestätigung gilt auch der Lieferschein oder die Rechnung.
2.5. Nachträgliche Änderungen von Aufträgen durch den Vertragspartner müssen von crosscorpo ebenfalls schriftlich bestätigt werden.
2.6. crosscorpo ist berechtigt, Bestellungen des Vertragspartners, der nicht Verbraucher ist, nur teilweise anzunehmen, indem Abweichungen oder Vorbehalte vorgenommen werden. Sofern die teilweise Annahme der Bestellung für den Vertragspartner nicht akzeptabel ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, crosscorpo schriftlich binnen 3 Werktagen zu informieren. In diesem Fall gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Andernfalls gilt die Annahme der Bestellung als vom Vertragspartner genehmigt. Im Falle des Verbrauchsgüterkaufs gelten die gesetzlichen Regelungen.

3. Zahlungsziel und Verzug

3.1. Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Dies gilt auch für Teilrechnungen.
3.2. Im Falle des Zahlungsverzugs werden sämtliche Verbindlichkeiten des Vertragspartners gegenüber crosscorpo sofort fällig. Zudem ist crosscorpo berechtigt, weitere Lieferungen nicht oder nur gegen Vorkasse auszuführen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4. Versand und Lieferzeiten

4.1. Die Ware wird ab Lager verkauft. Soweit nicht anders vereinbart reist die Ware unversichert und auf Gefahr des Vertragspartners. Im Falle des Verbrauchsgüterkaufs gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.2. Die Höhe der Verpackungs- und Versandkosten wird dem Vertragspartner bei Vertragsschluss mitgeteilt.
4.3. Die Wahl des Transportmittels erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung durch crosscorpo nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für die billigste und schnellste Beförderung.
4.4. crosscorpo ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist.
4.5. Sofern der Versand im Einzelfall auf Kosten von crosscorpo erfolgt, trägt der Vertragspartner gleichwohl das Versendungsrisiko. Die Gefahr für die Ware geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über. Im Falle des Verbrauchsgüterkaufs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5. Untersuchungs- und Rügepflicht

5.1. Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich bei crosscorpo geltend zu machen. Dies gilt nicht für den Verbrauchsgüterkauf.
5.2. Mängelansprüche des Vertragspartners setzen die Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB voraus, es sei denn, der Vertragspartner ist Verbraucher.
5.3. Sofern es sich bei dem Vertragspartner nicht um einen Verbraucher handelt, ist im Falle von Transportschäden der Vertragspartner verpflichtet, diese unverzüglich bei Erhalt der Ware gegenüber dem Transporteur geltend zu machen und schriftlich in dem Lieferschein o. ä. zu vermerken.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von crosscorpo aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner im Eigentum von crosscorpo, es sei denn, der Vertragspartner ist Verbraucher.
6.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer und Wasser zu versichern.
6.3. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ist der Vertragspartner berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Diese Berechtigung erlischt im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners beantragt worden ist.
6.4. Der Vertragspartner tritt bereits jetzt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an crosscorpo ab. crosscorpo nimmt die Abtretung hiermit an.
6.5. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Ware mit anderen Sachen erwirbt crosscorpo Miteigentum an der einheitlichen bzw. neuen Sache zu dem Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Sachen ergibt. Für die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstandene neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
6.6. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder die an crosscorpo abgetretenen Außenstände ist der Vertragspartner verpflichtet, auf das Eigentum/das Recht von crosscorpo hinzuweisen und crosscorpo unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Vertragspartner.
6.7. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Vertragspartner verpflichtet, auf erstes Anfordern von crosscorpo, die bei ihm noch befindliche Vorbehaltsware herauszugeben und etwaige gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche wegen der Vorbehaltsware an crosscorpo abzutreten.
6.8. Sofern der Vertragspartner Verbraucher ist, gelten anstelle der vorgenannten Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen.

7. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

7.1. Sofern im Einzelfall ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatzgeschäft (Telefon, Telefax, Internet etc.) geschlossen wird, gelten die nachfolgenden Bedingungen über das Widerrufsrecht.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, gilt nachfolgende Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (crosscorpo GmbH, Winterhuder Weg 88, 22085 Hamburg, Tel. 040/29 70 66, Fax: 040/29 70 24, E-Mail: info@crosscorpo.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.crosscorpo.com elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren . Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweisen der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

7.2. Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht bei Fernabsatzverträgen
a. zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
b. zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
c. zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
d. zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
e. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, oder
f. bei Verträgen mit Unternehmern.

8. Gewährleistung, Mängelhaftung

8.1. Im Falle von mangelhafter Ware steht dem Vertragspartner ein Gewährleistungsrecht nach den folgenden Regelungen zu.
8.2. Vorbehaltlich anderweitiger Mindesthaltbarkeitsangaben beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung bei neuer Ware 1 Jahr und bei gebrauchter Ware 6 Monate jeweils ab Übergabe. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung bei neuer Ware 2 Jahre und bei gebrauchter Ware 1 Jahr jeweils ab Übergabe. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen durch crosscorpo. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
8.3. crosscorpo ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Ware während der Gewährleistungsfrist nachzubessern oder zu ersetzen. Nur wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Verschulden von crosscorpo nicht in angemessener Zeit erfolgt oder endgültig fehlgeschlagen ist, hat der Vertragspartner das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag rückgängig zu machen, Herabsetzung des Preises oder Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz zu verlangen. Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Sofern Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht werden, ist die Haftung von crosscorpo wie in Ziffer 9 beschrieben begrenzt.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. crosscorpo, ihre Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (nachfolgend gemeinsam: „crosscorpo“) haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder um die Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne liegt vor, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
9.2. crosscorpo haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung der Waren und Produkte durch den Vertragspartner.
9.3. Außer bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung und außer bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet crosscorpo nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden.
9.4. Die Haftung von crosscorpo ist außer bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung und außer bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten auf den für crosscorpo bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine gesetzlich vorgesehene zwingende Haftung bleiben von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

10. Haftungsausschluss für fremde Links

crosscorpo verweist über Links auf andere Seiten im Internet. crosscorpo erklärt, dass kein Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten besteht. crosscorpo distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten und macht sich diese Inhalte nicht zueigen.

11. Bildrechte

Alle Bildrechte der auf den Seiten von crosscorpo angezeigten Bilder liegen bei crosscorpo oder ihren Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber ist nicht gestattet.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass crosscorpo die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und speichert. Auf die separate Datenschutzerklärung von crosscorpo wird verwiesen.
12.2. Gegen Ansprüche von crosscorpo kann der Vertragspartner nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Vertragspartners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus Gewährleistung oder der Übernahme einer Garantie.
12.3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
12.4. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von crosscorpo ist der Vertragspartner nicht berechtigt, Forderungen aus der Vertragsbeziehung an Dritte abzutreten.
12.5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag ist der Sitz von crosscorpo, soweit es sich bei dem Vertragspartner um ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
12.6. Diese AGB und der zugrunde liegende Vertrag zwischen crosscorpo und dem Vertragspartner unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und der Vorschriften zum internationalen Privatrecht.
12.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 Copyright crosscorpo, Hamburg 2019

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